Warum ein Gutachten ?
Verschiedene Gründe können dazu führen, den Wert einer Wohnung, eines bebauten oder
unbebauten Grundstückes zu berechnen oder einen Bauschaden festzustellen, die Ursache
ermitteln und bei Bedarf die Schadenssumme zu beziffern.
Um ein Haus oder eine Sache in seiner Gesamtheit (innen und aussen) beurteilen zu
können ist logischerweise ein Ortstermin zur Inaugenscheinnahme bei einer
Begutachtung zwingend notwendig.
Gegenstand einer gutachterlichen Bewertung ist aber nicht immer ein Grundstück zusammen
mit dem darauf erbautem Haus.
Die Wertermittlung kann sich auch auf eine Wohnung, einem Grundstücksteil, auf einzelne
Bestandteile, ein einzelnes Zubehör und auch auf verschiedene Rechte / Lasten beziehen.
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In den meisten Fällen handelt es sich jedoch bei dem “Gegenstand der Wertermittlung” um
ein Grundstück, bei dem die Bestandteile und das eventuell vorhandene Zubehör z.B. eine
Garage zusammen zu bewerten sind.
Aber auch „nur“ eine mündliche Aussage des Gutachters vor Ort am / in Ihrem Gebäude kann
ausreichend sein.